Senior Experten Service (SES)

Der Senior Experten Service (SES) mit Sitz in Bonn ist eine Stiftung der Deutschen Wirtschaft, die nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ Beratungsleistungen erbringt.

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Der SES ist die deutsche Entsendeorganisation für ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand, die ihr Wissen und ihre Erfahrung aus den verschiedenen Wirtschaftszweigen weitergeben. Die Delegation in Nigeria ist ein offizieller Vertreter des Projekts „Senior Experten Service” SES in Nigeria.

Detaillierte Informationen zur Organisation finden Sie auch unter www.ses-bonn.de.

Finanzielle Förderer von Senior Experten Service (SES)

  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Hauptaktivitäten des Senior Experten Service (SES)

  • Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften
  • Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Optimierung von Prozessen
  • Verwaltung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Probleme
  • Beitrag zur Entwicklung der nigerianischen Wirtschaft

Vorteile von SES Experten

  • Langjährige Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet
  • Insgesamt Fachkenntnisse in mehr als 50 Branchen
  • Passende Unterstützung gemäß Anfragen und Kundenbedürfnissen
  • Anpassungsfähigkeit an lokale Bedingungen
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse

Mögliche Auftraggeber des Senior Experten Service (SES)

  • Kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen
  • Soziale und medizinische Einrichtungen
  • Institutionen der Grund- und Berufsbildung

Bedingungen für die SES Projektdurchführung

  • Abgabe der ausgefüllten Einsatzanfrage an den lokalen SES Vertreter
  • Bestätigung der Einsatzanfrage durch den SES Bonn und Start zur Expertensuche
  • Unterzeichnung jeweils einer Vereinbarung mit dem Kunden und dem Experten
  • Die Beratung durch den Experten als Ziel der Einsatzanfrage
  • Eigenverantwortung des Kunden, inwieweit er die Empfehlungen umsetzt

Finanzierung des SES Einsatzes

  • Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten sowie Verpflegungs- und Unterkunftskosten des Experten
  • In Ausnahmefällen können Reisekosten und SES-administrative Kosten vonseiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernommen werden